Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma ia-media GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen Soweit nicht anders vereinbart gelten grundsätzlich die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma ia-media GmbH, wie sie im folgenden dargestellt sind.

 

1. Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstigen rechtsgeschäftlichen Handlungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-, bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausgeschlossen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und  Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3. Preise
Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführten Preise gebunden. Alle in der Preisliste aufgeführten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Auslandsaufträge erfolgen grundsätzlich unfrei ab Lager Ingolstadt.

4. Lieferung
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Alle Lieferungen, soweit nicht anders vereinbart, erfolgen per Nachnahme und Gefahr des Käufers. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung etc.) sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns die Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Laufzeit oder werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, steht dem Käufer ein Anspruch auf insgesamt in Höhe von 1/2 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

6. Gewährleistung
Wir räumen auf alle Produkte eine Gewährleistung von 24 Monaten ein, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Garantie gilt ab dem Verkaufsdatum an den Kunden. Auf die Oberfläche des Activboards geben wir fünf Jahre Garantie. Bei Garantieleistungen hat der Kunde hierüber den Nachweis zu führen, und zwar in Form einer Rechnungskopie. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen vorgenommen, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Wird von dem Käufer ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht, erfolgt nach unserer Wahl entweder eine Nachbesserung oder Neulieferung. Der Käufer hat hierzu das fehlerhafte Gerät direkt an die Serviceabteilung des Geräteherstellers zu übersenden. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt die Übersendung des fehlerhaften Gerätes an uns. Stellen wir beim Einschicken von Geräten zur Garantiereparatur oder zur Reparatur fest, dass diese nicht defekt sind, werden von uns Überprüfungs- und Versandkosten berechnet. Führt auch eine zweimalige Nachbesserung nicht zur Fehlerbeseitigung, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Ein Mängelanspruch ist außerdem ausgeschlossen, wenn der Käufer es versäumt hat, Rückgriffsrechte gegen Dritte zu wahren. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Klauseln enthalten abschließend die Gewährleistung für unsere Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden sichern sollen. Wird die Nachbesserung durch Rücksendung des Gerätes durchgeführt und tritt während der Dauer der Nachbesserung in unseren Räumlichkeiten eine Verschlechterung oder Beschädigung des Gerätes auf, so haften wir dafür nur im Falle grober Fahrlässigkeit.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Verkäufer, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder verarbeitet, so tritt der Käufer, soweit wir nicht ohnehin Miteigentümer der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Einstandspreise) zu dem der anderen Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung geworden sind, schon jetzt sein Eigentum bzw. Miteigentums- und Besitzrecht an der neuen Gesamtheit an uns ab und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Geräte, an denen uns Miteigentum zusteht, werden nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet. Verpfändungen oder sonstige Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Der Käufer verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

8. Zahlung
Grundsätzlich erfolgt die Lieferung, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, per Vorkasse. Bei Lieferung auf Rechnung müssen die Modalitäten gesondert vereinbart werden. Sollte der Käufer die gesondert vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhalten, so erfolgen weitere Belieferungen ohne Ankündigung per Nachnahme. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und den Käufer über Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks oder Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, so dass die Zahlungsverpflichtung erst nach vollständiger Gutschrift bei uns als erbracht gilt. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Verzugszinsen sind dann niedriger anzusehen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstige Vergütungen hinfällig. Ferner können wir weitere Lieferungen auf diesen sowie auf andere Verträge ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die sofortige Bezahlung aller Lieferungen, Vorauskasse sowie bei Verschulden Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die voraus genannten Rechte stehen uns auch dann zu, wenn hinsichtlich des Käufers, seiner Gesellschafter oder der Unternehmen seines Bereichs Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Bestehen solche Verhältnisse bei einem Wechselbeteiligten, so können wir sofortige Barzahlung verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, zum Rückbehalt oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstrittig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur dann zu, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

9. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetztes sind gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Geräte ohne Zulassung (ohne FTZ. Bzw. DPD-Nummer) dürfen in Deutschland nicht bzw. nur bei bestimmten Produkten mit Einschränkungen betrieben werden (für das Ausland gelten die jeweiligen Bestimmungen). Für daraus entstehende Schäden oder Folgeschäden gilt im Übrigen die vorstehende Haftungsbeschränkung.

10. Gewerbliche Schutzrechte
Wir sind dem Käufer nicht zu Schadensersatz verpflichtet, wenn durch den Vertrieb oder Gebrauch der von uns gelieferten Ware gewerbliche Schutzrechte Dritter beeinträchtigt werden.

11. Software
Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß der Lizenzbedingungen der jeweiligen Lizenzgeber. Der Leistungsumfang der Software ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern abgedruckt sind. Dies gilt insbesondere auch für die Anwendungseinschränkungen. Die Softwarevergütung schließt die Installation, Schulung und Einarbeitung nicht ein.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person ist, wird der Sitz unseres Unternehmens als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten bestimmt. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung und dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht.